Sprachen überwinden Grenzen
1971: Frauenwahlrecht
©Ringier AG / RDB
7.2.1971
Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz

"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."

Raten Sie mal, seit wann dieser Artikel 8 in der Schweizer Bundesverfassung steht: seit 1848, 1945, 1971 oder 1981?

Die Antwort finden Sie am Ende des Textes.

Das Porträt zeigt die Schweizer Juristin und Frauenrechtlerin Emilie Kempin-Spiry (1853 Altstetten - 1901 Basel).

Herzlich willkommen im Jahr 1971. Indische Frauen dürfen seit 36 Jahren zum Wählen gehen, Österreicherinnen seit 52 Jahren, deutsche Frauen seit 53 Jahren, Australierinnen sogar schon seit 69 Jahren. Kurz: drei Jahrzehnte vor dem Ende des 20. Jahrhunderts ist das Frauenwahlrecht in allen demokratischen Ländern eine Selbstverständlichkeit.

Nur in der Schweiz gehen die Uhren anders. Zwar können die Frauen seit einigen Jahren in ein paar, meist französischsprachigen Kantonen und Kommunen wählen. Die große Politik dürfen sie aber noch immer nicht mitbestimmen. Und das, obwohl die eidgenössische Frauenbewegung schon seit über hundert Jahren für die Gleichberechtigung kämpft.

Wie ist so etwas möglich? Die Schweiz hat doch von allen modernen europäischen Staaten die längste demokratische Erfahrung. Gibt es die Volksherrschaft dort nicht schon seit vielen Jahrhunderten? Richtig, aber das ist ja das Problem! Wenn etwas so lange und so gut funktioniert, kann man es nur schwer wieder ändern. Und deshalb gibt es in dem schönen Alpenland noch immer die politische Alleinherrschaft der Männer.

1959, bei einer ersten Abstimmung über das Thema, sagen noch mehr als zwei Drittel von ihnen "Nein" zum Frauenwahlrecht. Hier einige ihrer wichtigsten "Argumente":

  • Frauen gehören ins Haus.
  • Politisch aktive Frauen kümmern sich nicht richtig um ihre Familie.
  • Frauen haben als Mütter genug zu tun.
  • Frauen sind zu emotional.
  • Frauen können keine vernünftigen politischen Entscheidungen treffen.

Doch dann kommen die "wilden 60er-Jahre", die "Roaring Sixties". Überall in der westlichen Welt gibt es große gesellschaftliche Veränderungen. Eine internationale Protestkultur entsteht. Viele Jugendliche wollen von alten Traditionen nichts mehr wissen. Eine starke Frauenbewegung kämpft gegen Diskriminierung. Sogar in der konservativen Schweiz spürt man nun den frischen Wind.

Am 7. Februar 1971, bei der zweiten Schweizer Volksabstimmung zum Frauenwahlrecht, stimmen 66 Prozent der Männer für die Gleichberechtigung. Noch im selben Jahr nehmen die Frauen zum ersten Mal an den Bundeswahlen teil. Elf von ihnen ziehen in den Nationalrat ein. Der Gleichberechtigungsartikel 8 (siehe ganz oben) kommt aber erst zehn Jahre später in die Schweizer Bundesverfassung.

(Autor: Franz Specht)

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Text zum Ausdrucken:
PDF 1971: Besser spät als nie! (PDF-Datei, 155 KB)

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