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Das DSD prüft folgende Fertigkeiten:
- Hörverstehen (HV)
- Leseverstehen (LV)
- schriftliche Kommunikation (SK)
- mündliche Kommunikation (MK)
Folgende Prüfungen werden angeboten: -
Die Prüfung DSD - A2 ist eine Zwischenprüfung auf Niveau A2
- Die Stufenprüfung A2/B1 kann mit den Diplomen A2 und DSD I (Niveau B1) abgeschlossen werden. Mit dem Diplom DSD I weist man deutsche Sprachkenntnisse nach, die zur Aufnahme an einem Studienkolleg in Deutschland berechtigen.
- Stufenprüfung B2/C1 kann mit dem Diplom DSD II abgeschlossen werden. In jeder der vier Teilfertigkeiten wird das Niveau ausgewiesen. Damit wird jedem Schüler sein individuelles Sprachniveau bescheinigt. Mit dem Diplom DSD II weist man die Sprachkenntnisse nach, die für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlich sind.
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Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, unter anderem Modellsätze und ein Handbuch mit Zeitplänen, Handreichungen, der Prüfungsordnung und den Ausführungsbestimmungen. |
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