Durch das am 28. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht. Diese Änderungen gelten für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem 30. März 2007 gestellt worden sind:
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Erforderlich ist ab sofort regelmäßig der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Dies gilt sowohl für die Anspruchseinbürgerung als auch für die Ehegatteneinbürgerung.
Dietmar Paaß Prüfungsbeauftragter des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen für telc Prüfungen Deutsch
Mögliche Gestaltung des Einbürgerungskurses
Aktion
Inhalt
Finanzierung
Bemerkungen
Erstberatung
Klärung des Kursbedarfs / Erfordernis der Prüfung (oder Ersatz), Einstufungstest, ob Prüfung oder Integrationskurs
BAMF
Abrechnung von Test und Verwaltungspauschale über Anmeldeformular gem. § 7 Absatz 1 IntV
Musterprüfung
Klärung, ob direkt Prüfung oder Trainingskurs
Wenn Trainingskurs, dann Teil des Kurses
Dauer des Gesamtkurses 100 UE (einschl. der Musterprüfungen) → Kursdauer selbst ca. 75 UE; Abrechnung der Musterprüfung über „verschobene“ Kurstermine, Kurslänge wie Anmeldefrist telc / Goethe-Institut
Kurs = Aufbaumodul 2
Trainingskurs
Mit zwei Musterprüfungen (Prüfer in Musterprüfung muss nicht KL sein)
Möglichkeit der Wiederholung
BAMF → mind. 5 UE pro Woche
Prüfung
BAMF oder Selbstzahler
Wiederholungsprüfung evtl. über BAMF
Orientierungskurs
Vorgaben BAMF
BAMF
Obligatorisch ab Herbst 2008, Dauer = Wartezeit auf Prüfungsergebnisse telc / Goethe-Institut
Zusammenfassung der Möglichkeiten für Teilnehmende
Teilnehmende mit guten Kenntnissen
Erstberatung
Einstufungstest BAMF
Musterprüfung als Selbstzahlende oder Selbsteinstufung nach Modelltests auf der Website von telc oder Goethe-Institut
Zertifikatsprüfung als Selbstzahlende
Orientierungskurs (ab Herbst 2008 obligatorisch, Finanzierung über BAMF, dann evtl. auch Prüfung über BAMF)
Teilnehmende mit "Schwellenkenntnissen"
Erstberatung
Einstufungstest BAMF (dabei Antrag als "berechtigte Teilnehmende")
Musterprüfung und Trainingskurs (als BAMF-Kurs)
Zertifikatsprüfung (über BAMF)
Ggf. Orientierungskurs (über BAMF, ab Herbst 2008 obligatorisch)
Teilnehmende ohne ausreichende Kenntnisse
Erstberatung
Einstufungstest BAMF (dabei Antrag als "berechtigte Teilnehmende")
Integrations-Sprachkurs (BAMF)
Zertifikatsprüfung, Orientierungskurs