Informationen zu Integrationskursen


Aktuelle Gesetzesänderung

Einbürgerung

Durch das am 28. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht. Diese Änderungen gelten für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem 30. März 2007 gestellt worden sind:

Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Erforderlich ist ab sofort regelmäßig der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Dies gilt sowohl für die Anspruchseinbürgerung als auch für die Ehegatteneinbürgerung.

Mehr Infos unter www.einbuergerung.de

Dietmar Paaß
Prüfungsbeauftragter des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen für telc Prüfungen Deutsch

Mögliche Gestaltung des Einbürgerungskurses

Aktion Inhalt Finanzierung Bemerkungen
Erstberatung Klärung des Kursbedarfs / Erfordernis der Prüfung (oder Ersatz), Einstufungstest, ob Prüfung oder Integrationskurs BAMF Abrechnung von Test und Verwaltungspauschale über Anmeldeformular gem. § 7 Absatz 1 IntV
Musterprüfung Klärung, ob direkt Prüfung oder Trainingskurs Wenn Trainingskurs, dann Teil des Kurses Dauer des Gesamtkurses 100 UE (einschl. der Musterprüfungen) → Kursdauer selbst ca. 75 UE; Abrechnung der Musterprüfung über „verschobene“ Kurstermine, Kurslänge wie Anmeldefrist telc / Goethe-Institut

Kurs = Aufbaumodul 2

Trainingskurs Mit zwei Musterprüfungen
(Prüfer in Musterprüfung muss nicht KL sein)

Möglichkeit der Wiederholung

BAMF → mind. 5 UE pro Woche
Prüfung      BAMF oder Selbstzahler Wiederholungsprüfung evtl. über BAMF
Orientierungskurs Vorgaben BAMF BAMF Obligatorisch ab Herbst 2008, Dauer = Wartezeit auf Prüfungsergebnisse telc / Goethe-Institut

Zusammenfassung der Möglichkeiten für Teilnehmende

  1. Teilnehmende mit guten Kenntnissen
    Erstberatung
    Einstufungstest BAMF
    Musterprüfung als Selbstzahlende oder Selbsteinstufung nach Modelltests auf der Website von telc oder Goethe-Institut
    Zertifikatsprüfung als Selbstzahlende
    Orientierungskurs (ab Herbst 2008 obligatorisch, Finanzierung über BAMF, dann evtl. auch Prüfung über BAMF)
  2. Teilnehmende mit "Schwellenkenntnissen"
    Erstberatung
    Einstufungstest BAMF (dabei Antrag als "berechtigte Teilnehmende")
    Musterprüfung und Trainingskurs (als BAMF-Kurs) Zertifikatsprüfung (über BAMF)
    Ggf. Orientierungskurs (über BAMF, ab Herbst 2008 obligatorisch)
  3. Teilnehmende ohne ausreichende Kenntnisse
    Erstberatung
    Einstufungstest BAMF (dabei Antrag als "berechtigte Teilnehmende")
    Integrations-Sprachkurs (BAMF)
    Zertifikatsprüfung, Orientierungskurs

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elka: 08.02.2012 07:20:07